Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FERENDI, vertreten durch Oliver Hildsberg, Robert-Koch-Str. 32, 50931 Köln:
1.1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der FERENDI und ihren Kunden abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, selbst wenn ihnen FERENDI nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden ist FERENDI, vertreten durch Oliver Hildsberg, Robert-Koch-Str. 32, 50931 Köln, Deutschland.
1.3. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten von FERENDI ist Köln.
1.4. Datenverwendung
Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch FERENDI, von uns beauftragten Dienstleistern und vertraglich verbundenen Unternehmen.
Die Kundendaten sowie die Daten der Teilnehmer werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken in Form von Namen, dem Namen des Unternehmens, der Postanschrift des Teilnehmers oder des Unternehmens, der Telefonnummer sowie der E-Mail-Adresse gespeichert. Der Kunde erklärt sich mit dieser Verarbeitung seiner Daten ausdrücklich einverstanden.
Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke widersprechen.
1.5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sofern der Vertragspartner Kaufmann oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Köln.
1.6. Haftung
Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen haftet FERENDI nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Haftungsansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr nach deren Entstehen. Das gilt nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
1.7. Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht
FERENDI behält sich bei allen Lieferungen von Materialien in körperlicher Form das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.
Erstellt FERENDI für den Kunden urheberrechtsfähige Werke (z.B. Schulungsunterlagen, Präsentationen, Programmierungen), so wird dem Kunden – aufschiebend bedingt durch die vollständige Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden – stets nur ein einfaches Nutzungsrecht zu eigenen Zwecken ohne die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder Zugänglichmachung eingeräumt, sofern vertraglich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus dem Zweck des Vertrages eindeutig etwas anderes ergibt.
Die im Rahmen von Seminaren ausgehändigten oder zugesandten Seminarunterlagen – gleich in welcher Form – unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen – auch in Auszügen – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von FERENDI und der jeweiligen Referenten vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die Teilnahme an offenen Seminaren von FERENDI.
2.1. Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich mit den für Sie vorbereiteten Online-Anmeldeformularen, per E-Mail oder per Fax zu erfolgen. Falls die vorbereiteten Online-Anmeldeformulare nicht verwendet werden, ist unbedingt die Angabe des Namens des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse erforderlich.
Die Anmeldung wird erst durch unsere Bestätigung per E-Mail rechtsverbindlich. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend bei Ihnen.
2.2. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher USt.. Die Teilnahmegebühr beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, den Besuch des Seminars, Seminarunterlagen, ein gemeinsames Mittagessen und Pausengetränke je Seminartag. Reise- und Übernachtungskosten sind grundsätzlich nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
2.3. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher USt. ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung akzeptiert. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
2.4. Stornierung und Absage von Veranstaltungen
2.4.1 Vertretung
Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
2.4.2 Stornierung
Sie können die Teilnahme bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 100,-- schriftlich stornieren. Danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Ist der Teilnehmer aufgrund eines Krankheitsfalles nicht in der Lage, an dem gebuchten Kurs teilzunehmen, kann nach Übersendung eines ärztlichen Attestes einmalig ein neuer Termin zum gleichen Seminarthema vereinbart werden.
2.4.3 Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis spätestens sieben Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, wenn dieser nicht ersetzt werden kann, höhere Gewalt) abzusagen.
Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen in diesem Fall selbstverständlich zurückerstattet.
Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Hotels, Flügen, Bahnreisen oder Mietwagen.
2.5. Änderungsvorbehalt
Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
2.6. Haftung für Inhalte und verlorene Gegenstände
Die Veranstaltungen werden durch FERENDI und deren Referenten nach bestem Wissen und Kenntnisstand vorbereitet. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
FERENDI haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von FERENDI zurückzuführen.
2.7. Verbot kundenseitiger Datenträger
Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung ein Schaden entstehen, behalten wir uns vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
2.8. Sonstiges
FERENDI ist berechtigt, die Firma des Teilnehmers in ihrer Kundenliste aufzuführen.
Darüber hinaus ist FERENDI berechtigt, Fotos von TeilnehmerInnen der Veranstaltungen für Medienzwecke und zur weiteren Veröffentlichung einzusetzen.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge von FERENDI mit ihren Kunden über sonstige Dienstleistungen (z.B. Beratung, Moderation, Coaching).
3.1. Vertragsgegenstand
Der Umfang der von FERENDI durchzuführenden Tätigkeiten (im Folgenden: der Vertragsgegenstand) wird in einem Angebot von FERENDI in Textform beschrieben oder in einem Vertrag in Textform festgelegt.
3.2. Mitwirkung des Kunden, notwendige Unterlagen und Informationen
Der Kunde ist verpflichtet, FERENDI ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen und Informationen zugänglich zu machen. Überlassene Unterlagen und Informationen darf FERENDI kopieren und die Kopien zu ihren Akten nehmen.
3.3. Subunternehmer
Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf sich FERENDI zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter bedienen.
3.4. Mängelansprüche bei Werkleistungen
Ist Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werkes, so beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab der Abnahme. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Übernahme einer Garantie gelten stattdessen die gesetzlichen Fristen.
Das Recht der Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) ist ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung durch FERENDI fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
3.5. Vergütung
Die Höhe der Vergütung und der Ersatz von Auslagen werden im Vertrag vereinbart. Angegebene Beträge verstehen sich stets zzgl. ges. USt. Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, gelten die marktüblichen Konditionen als vereinbart.
FERENDI kann angemessene Vorschüsse auf die Vergütung und die Auslagen verlangen. Sie kann auch jederzeit Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen stellen.
Die Vergütung zzgl. gesetzlicher USt. und der Ersatz der Auslagen ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
3.6. Reisekosten
Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand sowie nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Nebenkosten.
Reisekosten werden wie folgt berechnet: Flugkosten (Economy Class), Bahnkosten (2. Klasse), Mietwagen- / Taxikosten, Übernachtungen und sonstige Spesen werden nach Beleg berechnet. Fahrtkosten werden mit EUR 0,30 je gefahrenem Kilometer berechnet.
3.7. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Veröffentlichungen
FERENDI und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden und nicht allgemein bekannten Tatsachen und Informationen und insbesondere die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners unbefristet vertraulich zu behandeln, nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu nutzen und nicht weiterzugeben. Sofern sich FERENDI Dritter zur Vertragsdurchführung bedient, wird sie diese im gleichen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
FERENDI darf die Tatsachen und Informationen ohne vorherige Zustimmung des Kunden jedoch für mündliche oder schriftliche Veröffentlichungen nutzen, wenn sie den Kunden nicht nennt und aus den Tatsachen und Informationen kein Rückschluss auf die Identität des Kunden möglich ist.